Der Ablauf bis zum endgültigen Führerausweis
Was bei einem Unfall mit Verletzten zu tun ist, lernen Sie im Nothelferkurs: Hilfe holen, Verletzte richtig lagern, Unfallstelle sichern etc. Diesen Kurs müssen Sie absolviert haben, bevor Sie sich für die Theorieprüfung anmelden können. Der Kursbesuch darf nicht länger als sechs Jahre zurückliegen.
Ein gutes Sehvermögen ist unerlässlich, um sicher unterwegs zu sein. Deshalb ist ein aktueller Sehtest Voraussetzung für die Einreichung eines Lernfahrausweis-Gesuchs. Machen Sie den Test entweder bei einem Augenarzt oder in einem Optikerfachgeschäft.
Von den 50 Fragen müssen Sie 90 Prozent richtig ankreuzen. Es gibt verschiedene Methoden, um sich auf die Theorieprüfung vorzubereiten: mit dem Handbuch oder einer CD-Rom der Verkehrsregeln, mit «Bögele».
Den Lernfahrausweis bekommen Sie erst nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters von 17 Jahren. Er ist nur für eine befristete Zeit gültig (2 Jahren).
Kat. B / bei uns kannst Du auf einem modernen Fahrzeug fahren lernen, geschaltet oder Automat.
Privates Fahren ist sinnvoll und erlaubt, wenn die Begleitperson seit mind. 3 Jahren den Führerausweis besitzt und mind. 23 Jahre alt ist.
Wichtig ist, dass Du zuerst bei einem Fahrlehrer lernst, wie Du das Auto richtig bedienst und worauf Du achten musst. Schlechte Angewohnheiten führen zu Automatismen, die nur schwer zu korrigieren sind. Wenn Du privat fährst, versuche zu üben, was Du in der Fahrstunde gelernt hast.
Am Kurs teilnehmen kann erst, wer den Lernfahrausweis besitzt. Der Kurs umfasst acht Stunden resp. vier Lektionen: Dort lernen Sie unter anderem Gefahren frühzeitig wahrzunehmen sowie Ihr Verhalten und das Ihres Fahrzeugs besser einzuschätzen.
Sobald Ihr Fahrlehrer oder Ihre Fahrlehrerin grünes Licht gibt, geht’s ab zur Prüfung. Bei der praktischen Führerprüfung fährt ein Verkehrsexperte bei Ihnen im Auto mit. Er oder sie schaut, ob Sie Ihr Fahrzeug beherrschen, die Verkehrsregeln kennen und auch in schwierigen Situationen vorausschauend, rücksichtsvoll und korrekt reagieren.
Neulenker verpflichten sich nach Erhalt des provisorischen Führerausweises innerhalb von 12 Monaten zum Besuch 1-tägigen WAB-Kurses. Die Probezeit beträgt 3 Jahre.